Hilfsmittel in der Pflege
- Pflegebett
- Toilettenstuhl
- Gehhilfen
- Rollstuhl
- Badewannenlift
- Krankenunterlagen
- Inkontinenzmaterial
- Urinflaschen usw.
Meist übernimmt die Kranken- bzw. Pflegekasse die Kosten für diese Hilfsmittel. Bei der Beschaffung dieser Hilfsmittel unterstützen wir Sie gern.
Bei der Beantragung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern.
Kostenübernahme
Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)
- medizinische Behandlung im Auftrag und in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt,z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Infusionen…
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Voraussetzung: ärztliche Verordnung
- wenn wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Voraussetzung: Antrag
- Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Verrichtungen selbst auszuführen und auf die Pflege und Hilfe angewiesen ist (Körperpflege, Essen zubereiten, Hilfe bei Ausscheidungen usw.).
- Sie können trotzdem in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und werden von unserem Team fachgerecht und liebevoll betreut.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad
- bei Pflegebedürftigen, die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
- halbjährliche oder vierteljährliche Beratungen je nach Pflegegrad
- die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad
Fachgerechte Beantragung
- Viele Familien bewältigen ohne unterstützende Hilfe von außen die Pflege ihrer Angehörigen. Das ist eine anerkennenswerte, aber schwere Arbeit.
- Damit auch Sie einmal ausspannen und Urlaub machen können, übernehmen wir während dieser Zeit die Pflege ihrer Angehörigen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad
Fachgerechte Beantragung
- In der Betreuungszeit sind Spaziergänge, Gesprächsführung, Einkäufe, Gesellschaftsspiele etc. möglich.
Für die Betreuung des Pflegebedürftigen stellt die Pflegekasse Betreuungsgeld zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an die Pflegekasse.
Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige
in Wittenberg und Umgebung
Vor allem die sehr starke psychische und physische Beanspruchung spielt dabei eine große Rolle.
Deshalb ist es von großer Bedeutung, Anzeichen von Überforderung frühzeitig zu erkennen, um gesundheitliche Schäden bei den Pflegenden zu vermeiden.
Unsere Ziele:
- Unterstützung für Betroffene
- Erfahrungsaustausch rund um Pflegeprobleme
- Fachvorträge
- Ausräumen von Unsicherheiten
- Vorbeugen von Überforderung
- Pflegende ,,Zeit für sich“ finden lassen
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Speiseraum WITRA / WIWOG
Sternstr. 4
06886 Lutherstadt Wittenberg