Auch in der Rente können noch Rentenpunkte gesammelt werden

Pflegende Rentnerinnen und Rentner können nun auch im Ruhestand weiterhin Rentenpunkte sammeln, wenn sie eine Teilrente beziehen, wie der Sozialverband VdK erklärt. Bisher war der Erwerb von Rentenpunkten mit dem Renteneintritt beendet. Durch die neue Regelung können pflegende Seniorinnen und Senioren eine geringfügig reduzierte Teilrente von mindestens 10 bis maximal 99,99 Prozent der Vollrente beziehen und gleichzeitig Rentenpunkte erwerben. Diese Teilrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden, entweder direkt zum Rentenbeginn oder auch zu einem späteren Zeitpunkt während des Rentenbezugs.

Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass pflegende Rentner durch die fortgesetzten Beitragszahlungen der Pflegeversicherung langfristig ihre Rente erhöhen können. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Regelungen so angepasst, dass die Höhe der Teilrente flexibel in beliebigen Prozentschritten, mit zwei Nachkommastellen, gewählt werden kann. Dies bedeutet, dass ein Verzicht auf einen geringen Teil der Rente dazu führt, dass die Pflegekasse weiterhin Beiträge leistet, die dann im Folgejahr mit der Rentenanpassung ab dem 1. Juli zu einer Rentenerhöhung führen.

Sollten Rentnerinnen und Rentner ihre Pflegetätigkeit beenden, besteht jederzeit die Möglichkeit, wieder in die Vollrente zu wechseln. Für diejenigen, die neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente erhalten oder darauf Anspruch haben, empfiehlt der VdK jedoch, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Versorgungseinrichtung über mögliche Auswirkungen beraten zu lassen.