Hilfsmittel in der Pflege

Für die Pflege eines Menschen werden Hilfsmittel benötigt, z.B.:
  • Pflegebett
  • Toilettenstuhl
  • Gehhilfen
  • Rollstuhl
  • Badewannenlift
  • Krankenunterlagen
  • Inkontinenzmaterial
  • Urinflaschen usw.

Meist übernimmt die Kranken- bzw. Pflegekasse die Kosten für diese Hilfsmittel. Bei der Beschaffung dieser Hilfsmittel unterstützen wir Sie gern.

Bei der Beantragung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern.

Kostenübernahme

Häusliche Krankenpflege (§ 37/1, § 37/2 SGB V)

  • medizinische Behandlung im Auftrag und in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt,z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Infusionen…

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Voraussetzung: ärztliche Verordnung

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
  • wenn wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Voraussetzung: Antrag

Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Verrichtungen selbst auszuführen und auf die Pflege und Hilfe angewiesen ist (Körperpflege, Essen zubereiten, Hilfe bei Ausscheidungen usw.).
  • Sie können trotzdem in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und werden von unserem Team fachgerecht und liebevoll betreut.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad

Pflegeberatungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
  • bei Pflegebedürftigen, die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
  • halbjährliche oder vierteljährliche Beratungen je nach Pflegegrad
  • die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse

Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad
Fachgerechte Beantragung

Urlaubsvertretung der Pflegeperson
  • Viele Familien bewältigen ohne unterstützende Hilfe von außen die Pflege ihrer Angehörigen. Das ist eine anerkennenswerte, aber schwere Arbeit.
  • Damit auch Sie einmal ausspannen und Urlaub machen können, übernehmen wir während dieser Zeit die Pflege ihrer Angehörigen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Voraussetzung: Einstufung in einen Pflegegrad
Fachgerechte Beantragung

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
  • In der Betreuungszeit sind Spaziergänge, Gesprächsführung, Einkäufe, Gesellschaftsspiele etc. möglich.

Für die Betreuung des Pflegebedürftigen stellt die Pflegekasse Betreuungsgeld zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an die Pflegekasse.

Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige

in Wittenberg und Umgebung

Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen kann im Laufe der Zeit zu Überbelastung und Überforderung führen.

Vor allem die sehr starke psychische und physische Beanspruchung spielt dabei eine große Rolle.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, Anzeichen von Überforderung frühzeitig zu erkennen, um gesundheitliche Schäden bei den Pflegenden zu vermeiden.

Unsere Ziele:

  • Unterstützung für Betroffene
  • Erfahrungsaustausch rund um Pflegeprobleme
  • Fachvorträge
  • Ausräumen von Unsicherheiten
  • Vorbeugen von Überforderung
  • Pflegende ,,Zeit für sich“ finden lassen

Jeden 2. Donnerstag im Monat

Speiseraum WITRA / WIWOG

Sternstr. 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

17.00 Uhr

Um Voranmeldung wird gebeten unter:

03491 / 419470 oder 0172 / 3604740